Recht auf Bildung
130 Millionen Kinder in den Entwicklungsländern haben keinen Zugang zu Schulbildung und Millionen andere besuchen Schulen, wo sie kaum Bildung erhalten. Ihnen allen wird ein grundlegendes Menschenrecht verwehrt: das Recht auf Bildung, das in den verschiedensten Vereinbarungen festgehalten ist, von der 50 Jahre alten Deklaration der Menschenrechte bis hin zur Konvention über die Rechte des Kindes.
Wenn Menschen das Recht auf Bildung vorenthalten wird beeinträchtigt das ihre Kapazität, produktiv zu arbeiten sowie sich und ihre Familien zu ernähren und zu schützen. Jene Menschen, die die Bedeutung von Gesundheit, Hygiene und Ernährung verstehen, können ihre Familien besser vor vermeidbaren Krankheiten schützen und somit ihr Potential für wirtschaftliche Produktivität und finanzielle sowie soziale Stabilität erhöhen.
Das Vorenthalten von Bildung beeinträchtigt auf Gesellschaftsebene die Demokratie, den sozialen Fortschritt, den Frieden und die Sicherheit. Die Gründe für die Vorenthaltung dieses Rechts sind vielschichtig: Viele Mädchen können aufgrund ihres Geschlechts nicht zur Schule gehen, sie bleiben daheim und arbeiten im Haushalt. Mädchen die zur Schule gehen werden oft diskriminiert, sind entmutigt und brechen ihre Ausbildung ab. Für Millionen Kinder ist ein Schulbesuch nicht möglich, da sie Ganztagesjobs haben. Für viele andere gibt es ganz einfach keine Schule in der Umgebung. Es gibt zu wenig qualifizierte Lehrer, oder Familien können sich die Kosten nicht leisten.
Jene Kinder, die das Glück hatten eingeschult zu werden, finden sich oft in trostlosen, bedrohlichen und überfüllten Orten wieder. In einer Umgebung, die sie eher gefährdet als bestärkt, die ihre Initiative und Neugierde unterdrückt. Über 150 Millionen Kinder in den Entwicklungsländern, die eingeschult wurden, erreichen die 5. Schulstufe nicht.
Bildung rettet Leben
Es gibt erwiesenermaßen eine Korrelation zwischen Bildung, vor allem der von Mädchen, und Kindersterblichkeitsraten. Auch die Zahl der Kinder pro Frau hängt mit ihrem Wissen und ihrer Bildung zusammen. Im indischen Bundesstaat Kerala existiert kaum Analphabetismus – und dieser Staat weist die niedrigste Säuglingssterblichkeitsrate aller Entwicklungsländer auf. Die Fruchtbarkeitsrate Keralas ist die niedrigste in ganz Indien.
Eine Frage der Qualität
Es genügt nicht, Kinder nur zur Schule zu schicken. Die Konvention über die Rechte des Kindes sagt eindeutig, dass jedes Kind das Recht auf jene Qualität von Bildung hat, welche die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung bringt.
Doch in vielen Ländern sieht die Realität anders aus: überfüllte Klassenzimmer (bis zu 90 Kinder in einer Klasse), viele Lehrer haben selbst keine richtige Ausbildung, Unterrichtsmaterial ist oft nicht vorhanden, die Unterrichtssprache ist in einigen Ländern nicht die Muttersprache der Kinder, fehlende Sanitäranlagen und kein sauberes Trinkwasser; der Unterricht hat oft keine praktische Relevanz für den Alltag der Kinder, viele Schulen leiden an chronischem Geldmangel.
Bildung und Kinderrechte
Das Recht auf Bildung wurde in der Menschenrechtsdeklaration festgehalten – damit begannen die Bemühungen der Vereinten Nationen, soziale, ökonomische und kulturelle Rechte gemeinsam mit bürgerlichen und politischen Rechten zu fördern. Die Untrennbarkeit dieser Rechte ist in der Konvention über die Rechte des Kindes festgehalten, die am 2. September 1990 in Kraft trat - nur neun Monate nach der Annahme durch die Vollversammlung der Vereinten Nationen. Die Konvention wurde außer von Somalia und den Vereinigten Staaten von Amerika von allen Staaten der Welt ratifiziert. Das bedeutet, dass 96 Prozent aller Kinder dieser Welt in Ländern leben die dazu verpflichtet sind, das gesamte Spektrum an Kinderrechten sicherzustellen: bürgerliche, politische, soziale, kulturelle und ökonomische Rechte.
Artikel 28 der Konvention erkennt das Recht des Kindes auf Bildung an und verlangt von den Vertragsstaaten unter anderem, dass sie den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen, dass in allen Angelegenheiten der Disziplin die Menschenwürde des Kindes gewahrt wird, und die Förderung der internationalen Zusammenarbeit im Bildungswesen. Artikel 29 verpflichtet die Vertragsstaaten dazu, dass die Bildung des Kindes darauf gerichtet sein muss, die Persönlichkeit, die Begabung und die geistigen und körperlichen Fähigkeiten des Kindes voll zur Entfaltung zu bringen und dem Kind Achtung vor seinen Eltern, seiner kulturellen Identität und den Menschenrechten zu vermitteln.
Die Konvention anerkennt Bildung als das Grundgerüst für die Verwirklichung der demokratischen Bürgerrechte. Die Konvention ist eine Hinführung zu jener Art von Bildung, die grundlegend wichtig für die Entwicklung von Kindern und für den sozialen Fortschritt ist. Die Qualität der Bildung, wie sie in der Konvention festgehalten ist, betrifft nicht nur die kognitiven Bedürfnisse der Kinder, sondern auch ihre körperliche, soziale, emotionale, geistige und intellektuelle Entwicklung. Sie umfasst auch Bereiche wie Gleichheit der Geschlechter, Gesundheit, Ernährung, Partizipation von Eltern und Gemeinden sowie die Organisation des gesamten Schulsystems.
Vor allem sollen Schulen "Sicherheitszonen" sein – Plätze, wo Kinder nicht nur sauberes Trinkwasser und sanitäre Anlagen vorfinden, sondern auch eine respektvolle Umgebung.
Artikel 28 und 29 sind eng mit den Artikeln 2 (Diskriminierungsverbot), 3 (Wohl des Kindes), 6 (Recht auf Leben, Überleben und Entwicklung) und 12 (Meinungsäußerung) verbunden.
Artikel 12 stellt sicher, dass Kinder das Recht haben, ihre Meinung in allen sie betreffenden Angelegenheiten frei zu äußern. Dieser Artikel verlangt nach großen Veränderungen in den vielen Schulen, die derzeit Kindern die Möglichkeit verwehren, Entscheidungen zu hinterfragen oder die Schulpolitik zu beeinflussen. Doch diese Änderungen werden belohnt: Schulen, die kritisches Denken und demokratische Partizipation fördern, tragen zum Verständnis der Menschenrechte bei. Und somit wird Bildung zu einer Kraft für die ganze Gesellschaft, um die Menschenrechte zu beleben und zu verwirklichen.
Das Diskriminierungsverbot (Artikel 2) stellt sicher, dass alle Kinder Zugang zu Bildung haben, unabhängig von Herkunft, Sprache oder Geschlecht. Schulen müssen Akzeptanz von und Verständnis für Kinder fördern die "anders" sind, und den Schülern das intellektuelle und soziale Rüstzeug mitgeben, damit diese Fremdenhass, Sexismus, Rassismus und andere negative Einstellungen bekämpfen können.
Artikel als Portable Document Format (.pdf): Recht auf Bildung und Erziehung
